Heltin Immobilien Hier finden Sie uns

Giessenerstr. 34

61197 Florstadt

Sie können uns unter der Tel-Nr. 06035-189495 anrufen, unser Kontaktformular nutzen oder uns eine e-Mail schreiben: info@heltin-immobilien.de

Impressum

Datenschutzerklärung

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Maklerfirma Heltin Immobilien

§1 Provisionsanspruch
1.1 Durch Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.2 Ein Auftrag kommt dadurch zustande, dass unsere Maklertätigkeit in Anspruch genommen wird. Er bedarf keiner besonderen Form.
1.3 Mit den Angeboten auf der Internetseite der Maklerfirma Heltin Immobilien - nachfolgend „Makler“ genannt - wird das Objekt und zugleich die Dienstleistung des Maklers angeboten, die in der Vermittlung/dem Nachweis von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss über dieses Objekt besteht. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung ein Vertrag bezüglich des vom Makler benannten Objektes zustande gekommen ist.

Der Provisionssatz ist abhängig von der speziellen Art des Rechtsgeschäfts und als Basissatz zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%) zu verstehen:
a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 5 % des Kaufpreises
b) bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 2 Monatsmieten.
c) bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz 5 % des Kaufpreises
Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Kunden an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.

1.4 Wir haben Anspruch auf Anwesenheit beim Abschluss von Verträgen mit umgehender Abschrift und aller darauf bezogenen Nebenabreden, soweit diese für die Vermittlungsgebühr relevant sind

 

§2 Fälligkeit der Provision
2.1 Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein konkreter Nachweis über die Möglichkeit eines Vertragsschlusses, bzw. ein Vertrag selbst über das angebotene Objekt erbracht worden ist oder zustande kommt.
2.2 Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages).
2.3 Die angegebene Provision wird mit Rechnungsstellung fällig, spätestens jedoch 7 Tage nach Rechnungsstellung. Den kalendarischen Tag entnehmen Sie bitte Ihrer Rechnung.

2.4 Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Kunden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 3 % zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

§3 Aufwendungsklausel

Falls Sie den vereinbarten Besichtigungstermin nicht wahrnehmen können, bitten wir um rechtszeitige, mindestens 3 Stunden vorher, telefonische oder schriftliche (SMS) Mitteilung. Falls Sie den vereinbarten Termin, ohne Absage, nicht wahrnehmen, werden wir, gegebenenfalls, den angefallenen Aufwand, wie zum Beispiel Reisekosten, Porto usw., Ihnen in Rechnung stellen.

 

§4 Doppeltätigkeit
Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.

§5 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§6 Kenntnis von Angeboten

Ist dem Kunden ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb 7 Tage nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.

§7 Informationspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.

 

§8 Abschluss des Hauptvertrages
Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.

 

§9 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: (Heltin Immobilien, Giessenerstr. 34, 61197 Florstadt – Fax-Nr. 06035-189495 oder e-Mail: info@heltin-immobilien.de)

Widerrufsfolgen:Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

§10 Belehrung

Sollten wir vor Ende der Widerrufsfrist für Sie tätig werden, wird hiermit ein Wertersatz in Höhe der Provisionshöhe bei Widerruf zu zahlen sein. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir um entsprechende Mitteilung Ihrerseits oder um Unterlassung der Kontaktaufnahme Ihrerseits.

 

§ 11 Haftung
11.1 Der Makler haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Makler in demselben Umfang.
11.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (11.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
11.3 Alle Daten im Expose beruhen auf den, uns zur Verfügung gestellten Angaben unserer Auftraggeber, eine Haftung unsererseits kann daher nicht übernommen werden.
11.4 Alle Angebote sind freibleibend.

 

§12 Sonstiges
12.1 Die gegebenen Daten werden zum Zwecke der Vermittlungsauftragsbearbeitung gespeichert und verwendet.

§13 Schlussbestimmungen
13.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Maklers. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Maklers. Der Makler ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners anhängig zu machen.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Irrtümer und Änderungen vorbehalten!
Stand: September 2014 Heltin Immobilien

 

 

 

 

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